Buchhaltung & Jahresabschluss

Für Unternehmen

Die sorgfältige, korrekte und zeitnahe Buchung ihrer Geschäftsvorfälle – die sogenannte Finanzbuchhaltung – bildet die Basis für ihre unternehmerischen Entscheidungen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst erledigen oder ob ich die Erstellung der Finanzbuchhaltung für Sie übernehme.

Der Jahresabschluss bzw. die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG stellen den rechnerischen Abschluss eines Wirtschaftsjahres dar. Es wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ihres Unternehmens gezeichnet.  Ausgehend davon sind die betrieblichen Steuererklärungen, wie z. B. Gewerbe- und Umsatzsteuerklärung, zu erstellen. Gern übernehme ich diese Aufgaben für Sie. Verschaffen Sie sich Zeit für das Wesentliche!

Auf diesen fundierten Grundlagen können wir gemeinsam die richtigen Entscheidungen für die Zukunft treffen.

Die Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung für Unternehmen umfassen dabei u. a.:

  • Einrichtung und Führung der Finanzbuchhaltung inkl. Anlagenbuchhaltung
  • fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche oder quartalsweise betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen
  • termintreue Lohn- und Gehaltsabrechnung
Steuerberatung, Buchhaltung oder Jahresabschluss

Ich berate Sie gern in Steuerfragen und freue mich Sie kennen zu lernen!
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